Am Freitag, den 6. September 2013, wird zwischen 14.00 – 18.00 Uhr beim Feuerwehrhaus Schiedlberg eine Feuerlöscherüberprüfung von einer konzessionierten Fachfirma durchgeführt. Alle Betriebsangehörige, Institutions Mitglieder, Vereine, Bürger und Bürgerinnen rund um Schiedlberg sind dazu recht herzlich eingeladen. Wir würden uns freuen Sie an diesem Zeitpunkt zahlreich begrüßen zu dürfen. Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. – Wo steht, dass man Feuerlöscher überprüfen lassen muss? – Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen (Bereits ab 1 Arbeitnehmer/In) – In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein! – In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar. – Rechtzeitig Vorsorgen statt nachher Sorgen machen, Ihre Freiwillige Feuerwehr Schiedlberg.